Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger (BQT)
Rahmenbedingungen für Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger:
– Sitz und Fördergebiet in Hessen
– Juristische Person des Privatrechts
– Orientierung an Gemeinnützigkeit muss aus der Satzung hervorgehen
– AZAV-Zertifizierung
– Erfahrungen mit Programmen der Benachteiligtenförderung (z. B. SGB II, SGB III, SGB VIII, ESF)
Alle Punkte müssen für eine Förderfähigkeit erfüllt sein. Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich möglich, müssen aber substanziell begründet sein.
Achtung: Jeder Standort einer förderfähigen Einrichtung in Hessen sollte eine eigene Registrierung durchführen.
Ehemalige Altenpflegeschulen (APS)
Rahmenbedingungen für ehemalige Altenpflegeschulen:
– Sitz und Fördergebiet in Hessen
– Juristische Person des Privatrechts
– Orientierung an Gemeinnützigkeit muss aus der Satzung hervorgehen
Achtung: Jeder Standort einer förderfähigen Einrichtung in Hessen sollte eine eigene Registrierung durchführen.