FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wann ist der Anmeldeschluss?
Bis zum 28. Februar 2022 ist die Registrierung auf der Plattform möglich. Die Fertigstellung des Antrages muss bis zum 15.03.22 erfolgen.
Wie wird die Förderberechtigung nachgewiesen?
Für die Förderungsberechtigung ist zum einen der Nachweis der AZAV-Zertifizierung erforderlich und zum anderen ein Nachweis der Umsetzung von Programmen für benachteiligte Menschen notwendig. Weitere Informationen finden Sie im Antragsverfahren.
Was sind die Voraussetzungen, um Hard-/Software zu beantragen?
Im Wesentlichen ist die Ausfüllung des Strukturfragebogens für Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger (BQT) Grundvoraussetzung für den Erhalt von Hard- und Software. Außerdem müssen die Mitarbeitdenden des BQTs die Bildungsangebote in Anspruche nehmen. Im weiteren Prozess wird der genaue Bedarf in Gesprächen mit dem BQT abgestimmt.
Wann wird die Hard-/Software zur Verfügung gestellt?
Die Auslieferung ist abhängig von der endgültigen Verabschiedung des Antrages und der Liefermöglichkeit des Dienstleisters.
Wie wird die Hard-/Software bei uns implementiert?
Für die Implementierung wird ein externer Dienstleister beauftragt.
Welche Mitarbeitenden können die Bildungsangebote in Anspruch nehmen?
Die Bildungsangebote sind auf alle Mitarbeitenden der BQT zugeschnitten, die in die Durchführung der Bildungsprogramme eingebunden sind. Dieses umfasst nicht nur die Referierenden.
Erhalten die Mitarbeitenden der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger (BQT) eine Teilnahmebescheinigung, die die Teilnahme an dem Programm nachweist?
Eine Teilnahmebescheinigung wird nach vollständiger Bearbeitung des individuellen Bildungspakets automatisch zur Verfügung gestellt.
Kann ich nach dem Ende des Antragsverfahren am 15.3. weitere Mitarbeitende anmelden?
Nachmeldungen von Mitarbeitenden eines BQTs an den Bildungsangeboten sind möglich. Hier muss ebenfalls ein Fragebogen ausgefüllt werden.
Wie viele der von einem BQT angemeldeten Mitarbeitenden müssen die BiIdungsangebote nutzen?
Mit dem HMSI ist abgestimmt, dass die Mitarbeitenden, die in Workshops, Schulungen, Seminaren usw. aktiv sind, das Bildungsangebot mehrheitlich nutzen müssen
Kann ich die Bildungsangebote in Anspruch nehmen, ohne die Hard- oder Software zu erhalten?
Ja, das ist möglich.
Kann ich Hard- und Software beantragen, ohne die Bildungsangebote zu nutzen?
Mit dem HMSI ist abgestimmt, dass die Nutzung der Bildungsangebote Voraussetzung für den Erhalt von Hard- und Software ist. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden, die in Workshops, Schulungen, Seminaren etc. aktiv sind, die Bildungsangebote in Anspruch nehmen müssen, damit der BQT Hard- und Software erhält.
Wie erreiche ich digiLIFT am besten?
Per E-Mail oder Chat auf der Startseite von digiLIFT.de sowie per Telefon.
Ist die zur Verfügung gestellte Hardware Eigentum von digiLIFT?
Die Hardware bleibt 36 Monate nach der Auslieferung Eigentum der digiFORT gGmbH. Das ist die Trägergesellschaft des Projekts digiLIFT. Danach geht sie in das Eigentum des jeweiligen BQTs über.
Wer hat Zugriff auf meine Daten, wenn ich am Programm digiLIFT teilnehme?
Zugriff hat die IT-Administration des Projekts digiLIFT. Alle registrierten Mitarbeitenden des jeweiligen BQTs haben Zugriff auf die eigenen Daten.
Wie logge ich mich bei der Lernplattform Moodle ein?
Dazu erhalten Sie konkrete Informationen, wenn der Anmelde- und Registrierungsprozess abgeschlossen ist.